Stammzellen
Stammzelle 

Stammzellen sind die Reparaturreserve des Körpers. Sie sind noch nicht differenziert und können sich daher je nach Bedarf zu einer Vielzahl verschiedener Zelltypen entwickeln. Deshalb erhofft sich die Wissenschaft von ihrer Erforschung neue Heilungsmethoden wie bei Hirnschäden nach Schlaganfällen oder die Parkinsonsche Krankheit.


Ein menschlicher Organismus entwickelt sich aus einer einzigen Zelle, aus der nach und nach etwa 300 verschiedene Zelltypen entstehen. Unter Stammzellen versteht man hierbei die teilungsfreudigen Vorläufer der differenzierten Körperzellen. Sie besitzen zwei besondere Fähigkeiten: Zum Einen können sie sich endlos teilen und neue Stammzellen bilden, zum Anderen können sie sich spezialisieren, also zu verschiedenen Zelltypen wie Muskel- oder Nervenzellen ausreifen und die entsprechenden Organe bzw. Gewebe bilden. Die Stammzellen dienen damit sowohl der biologischen Entwicklung eines Organismus, als auch der körpereigenen Regeneration verschiedener Gewebe. 

Parallel dazu, dass sich Stammzellen zu verschiedenen Zellarten ausdifferenzieren können, unterscheidet man auch bei den Stammzellen selbst unterschiedliche Differenzierungsstadien. Medizinisch interessant sind dabei vor allem die omnipotente embryonale Stammzelle, Stammzellen aus Nabelschnurblut und Stammzellen des ausgewachsenen Organismus, sog. a

dulte Stammzellen

EMBRYONALE STAMMZELLE 

Die Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen gelang erstmals 1998. Dafür wurde ein überzähliger Embryo verwendet, der durch künstliche Befruchtung (In-vitro-Fertilisation) zur Herbeiführung einer Schwangerschaft erzeugt wurde, aber nicht dafür verwendet werden konnte.

Die embryonalen Stammzellen sind die Ur-Zellen, die in ihrer Entwicklung noch nicht festgelegt sind und aus sich der gesamte menschliche Organismus entwickelt. Sie sind unbegrenzt teilungsfähig und omnipotent, sie können sich also zu jedem der rund 200 Zelltypen des menschlichen Körpers ausdifferenzieren (z.B. Herzmuskel-, Nerven-, Nieren- oder Blutzellen uvm.). Embryonale Stammzellen werden aus der inneren Zellmasse (Embryoblast) der Blastozyste entnommen, einer Keimblase, die sich etwa am vierten Tag nach der Befruchtung bildet.

NABELSCHNUR STAMMZELLEN 

Nabelschnurblut-Stammzellen befinden sich im kindlichen Blutkreislauf und können zum Zeitpunkt der Geburt leicht aus Nabelschnur und Plazenta gewonnen werden. Besonders interessant sind derzeit die blutbildenden (hämatopoetischen) Stammzellen. Darüber hinaus befinden sich im Nabelschnurblut aber auch Vorläuferzellen verschiedener Körpergewebe, welche für die Wissenschaft von zunehmendem Interesse sind. 

ADULTE (ERWACHSENDE) STAMMZELLE 

Auch nach der Geburt verfügt der menschliche Organismus noch über eine kleine Anzahl von Stammzellen. Bei diesen sog. adulten (=erwachsenen) Stammzellen handelt es sich um Vorläuferzellen, die im ausgewachsenen Organismus dafür sorgen, dass fehlerhafte, kranke oder abgestorbene Zellen angemessen ersetzt werden. Das Problem dieser Zellen ist, dass sie nur schwer von anderen Stamm-/ Zellen zu unterscheiden, daher schwer zu isolieren sind. Die Medizin setzt für die Zukunft große Hoffnung, hinsichtlich Therapierung chronischer Erkrankungen, in diese neue Technologie. 

Hierzu gehören die schon lange bekannten Stammzellen für die Blutbildung (Hämatopoese) im Knochenmark. Neben den sog. pluripotenten noch nicht festgelegten (undeterminierten) Stammzellen, die das Potential zur Bildung unterschiedlicher Blutzellsorten haben, existieren hier auch sog. unipotente bereits determinierte Stammzellen, aus denen sich nur eine ganz bestimmte Blutzelllinie entwickeln kann.

In jüngerer Zeit wurden auch beim Erwachsenen neben den hämatopoetischen Stammzellen noch weitere Arten gefunden, beispielsweise Vorläuferzellen für Herzmuskel-, Leber- oder Nervengewebe.

STAMMZELLENFORSCHUNG / SCHWEIZ 

Was ist neu beim Stammzellen-Forschungsgesetz erlaubt?

Forschung mit embryonalen Stammzellen soll neu unter klaren Vorgaben erlaubt sein:
- Verwendet werden dürfen höchstens sieben Tage alte Embryonen.
- Voraussetzung ist die Einwilligung des Paares.
- Forschungsprojekte müssen vom BAG und der Ethik-Kommission bewilligt werden.
- Genehmigt werden nur Projekte, wenn wesentliche Erkenntnisse nicht anders gewonnen werden können

Was bleibt verboten?

- Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken, sogenanntes therapeutisches Klonen, bleibt verboten.
- Kommerzielle Nutzung bleibt verboten


INFO Zellen 
. Abwehrzellen 
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. T-Zellen
. Zelltod - Apoptose

 

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